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Siemens S5 CPU928B

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working order
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N.º de artículo de eBay:395097054224

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Notas del vendedor
“working order”
Marke
Siemens
Modell
CPU928B
Herstellernummer
6ES5928-3UB11
Plattform
S5
Produktart
CPU

Descripción del artículo del vendedor

Información de vendedor profesional

IGMS Sinzinger GmbH
Matthias Sinzinger
Hochgarten 19
4274 Schönau
Austria
Mostrar información de contacto
:onoféleT741791467634
:ocinórtcele oerroCed.xmg@yrenihcamsmgi
Número de IVA:
  • AT U55471607
Número de inscripción en el Registro Mercantil:
  • FN226703M
Términos y condiciones de la venta
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IGMS Sinzinger GmbH
 
1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für alle Lieferungen, welche die IGMS Sinzinger GmbH (im weiteren Auftragnehmer genannt) gegenüber dem Vertragspartner (im weiteren Auftraggeber oder Käufer genannt) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
 
2. Kostenvoranschlag
Da für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine genaue Analyse erforderlich ist, werden die dafür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Auftraggeber gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
 
3. Preise
3.1. Preisgrundlage
Als Grundlage für die Verrechnung gilt die Preisliste der IGMS Sinzinger GmbH, bzw. die im IGMS Spare Parts Shop auf Ebay veröffentlichen Preise.
3.2. Transportversicherung
Der Käufer verpflichtet sich, die Kosten der Transportversicherung für die von ihm bestellte Ware zu übernehmen.
 
4. Zahlung
4.1. Zahlungsziel
Die Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum mittels Banküberweisung vom Zahlungspflichtigen zu begleichen. Auf Ebay erfolgt die Zahlung unmittelbar bei Bestellung bzw. hat diese bis spätestens 48 Stunden nach der Bestellung zu erfolgen.
4.2. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% p. a. zuzüglich den Ersatz eventuell anfallender Inkasso- und/oder Anwaltsspesen sowie Mahnspesen von EUR 8 pro Mahnung an den Zahlungssäumigen zu verrechnen.
4.3. Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers, die weder in Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, noch gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.4. Widmung
Einlangende Zahlungen werden ungeachtet ihrer Widmung der IGMS Sinzinger GmbH auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet.
 
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebengebühren durch den Auftraggeber bleiben die gelieferten Gegenstände unser alleiniges und unbeschränktes Eigentum.
 
6. Reklamationen bei Warenlieferungen
6.1. Reklamationen Menge und Qualität betreffend
Mengenmäßige Reklamationen sowie Reklamationen wegen mangelhafter Qualität müssen innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum der Zustellung im Lager des Käufers erhoben werden.
6.2. Transportschaden
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt der Lieferung unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind innerhalb von 4 Tagen nach Anlieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Schadens dem Verkäufer bekanntzugeben und fotografisch festzuhalten. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
 
7. Gewährleistung
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Behebung der vorliegenden Mängel einzuräumen. Für die Mängel oder Beschädigungen, die auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erfolgt eine Schadloshaltung des
Käufers nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung, Reparatur oder Gutschrift bis zur maximalen Höhe des berechneten Preises.
Mängel geleistet, sofern diese in der selben Art erneut auftreten.
7.1. Warenlieferungen
Wird eine Mängelrüge nicht innerhalb der unter Punkt 6 angegebenen Fristen erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Ansprüche jeder Art gegen uns, welche über reine Mängelbehebung hinausgehen (insbesondere Folgeschäden), werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Dies hat der Geschädigte zu beweisen.
7.2. Gewährleistung
Auf Neuwaren gilt die jeweils gültige gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für gebrauchte Waren gilt eine auf 30 Tage verkürzte Gewährleistungsfrist als vereinbart. Die Gewährlesitung für auf Ebay verkaufte Artikel wird seperat im Angebot angegeben.
 
8. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer wird von der Verantwortlichkeit für teilweise oder vollständige Nichterfüllung seiner Verpflichtungen befreit, falls die Nichterfüllung Folge der Ereignisse Höherer Gewalt wie Hochwasser, Brand, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Krankheit des Auftragnehmers u. ä. ist, die nach dem Vertragsabschluss entstanden sind. Sollte sich die Unmöglichkeit einer vollen bzw. teilweisen Erfüllung der Vertragsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum als zwei Monate erstrecken, so wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne mögliche Verluste des Auftragnehmers einschließlich entstandener Kosten ersetzen zu müssen.
 
9. Formvorschriften
Sämtliche Vertragsvereinbarungen, nachträgliche Vertragsänderungen und -ergänzungen, Nebenabreden zu bestehenden Verträgen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift beider Vertragsparteien. Telefonische und mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.
 
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Für Streitigkeiten aus sämtlichen Verträgen gilt der Gerichtsstand Linz als vereinbart.
Certifico que todas mis actividades de venta cumplirán todas las leyes y reglamentos de la UE.
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