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HITACHI SEIKI Hitec-Turn 20 S II YASKAWA JANCD-MM21-2 Rev. 01 / DF8202438

Estado:
Usado
The CNC was scrapped and the electronic control was removedThe controller is sold without ... Más informaciónacerca del estado
Precio:
CHF 99,00
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Ubicado en: Frauenfeld, Suiza
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N.º de artículo de eBay:382665485237
Última actualización el 17 dic 2021 09:29:28 H.EspVer todas las actualizacionesVer todas las actualizaciones

Características del artículo

Estado
Usado
Un artículo que se ha usado con anterioridad. El artículo puede mostrar un deterioro superficial, pero funciona perfectamente. Este artículo puede ser un modelo de muestra o haber sido devuelto al vendedor tras ser usado un cierto periodo de tiempo. En el anuncio del vendedor encontrarás todos los detalles y una descripción de los desperfectos, si los hay. Ver todas las definiciones de estadose abre en una nueva ventana o pestaña
Notas del vendedor
“The CNC was scrapped and the electronic control was removedThe controller is sold without ...
Besonderheiten
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Marke
HITACHI SEIKI
Herstellernummer
JANCD-MM21-2
Angebotspaket
Nein
Produktart
Elektronik Circuit Board
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Japan

Descripción del artículo del vendedor

Información de vendedor profesional

Dial Engineering AG
Bagnato Francesco
Langfeldstrasse 96
8500 Frauenfeld
Switzerland
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:onoféleT775032725
:ocinórtcele oerroChc.gne-laid@otangabf
Dial Engineering AG, Langfeldstrasse 96, CH-8500 Frauenfeld, Email: fbagnato@dial-eng.ch, www.dial-eng.ch, Tel. Nr. +41 52 723 05 77.
Número de IVA:
  • CH CHE-106.944.928
Número de inscripción en el Registro Mercantil:
  • CHE106944928
Términos y condiciones de la venta
I. ALLGEMEINES
1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der DIAL ENGINEERING AG und dem Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen, die etwaigen anders lautenden Bedingungen, die vom Besteller übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, In jedem Falle vorgehen.
2. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird.
3. Alle Angebote sind freibleibend, d.h. wir behalten uns vor, ob wir auf Grund des Angebotes den Auftrag hereinnehmen oder nicht.
4. Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als angenommen.
5. Die Preise gelten im Allgemeinen als Festpreise. Es bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten, in Fällen veränderter Kostenverhältnisse die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, wobei für noch nicht in Fertigung genommene Ware beiden Vertragsparteien Rücktrittsrecht zusteht. Die Preise gelten in Schweizerfranken und verstehen sich ab Lager Frauenfeld, unverpackt, verzollt und unter Zugrundelegung des bei der Lieferung gültigen offiziellen mittleren Umrechnungskurses sowie des gültigen Zolltarifs für die Warenverkehr mit dem Land unserer eigenen Lieferfirma. Ausnahmen hiervor haben nur aufgrund schriftlicher Abmachung Gültigkeit. Bei Bestellung kleiner Mengen bleibt ein angemessener Mindermengenaufschlag vorbehalten, ebenso bei der Herstellung neuer Typen die Berechnung von anteiligen Einrichtungskosten.
6. Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Mengen zulässig. Ebenso sind Teillieferungen zulässig. Unsere Angaben über Gewichte der Ware sowie über Masse und Gewicht der Verpackung sind stets nur annähernd und nicht verbindlich.
7. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
 
Il. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Fakturenbeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto, ohne Abzug irgendwelcher Art zahlbar. Nach Vereinbarung ist auch die Regulierung durch Akzept oder Kundenwechsel von längstens 90 Tagen Laufzeit zulässig. In diesem Falle werden die banküblichen Diskontspesen in Rechnung gestellt.
2. Checks, Wechsel und Akzepte gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Zahlung.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns bzw. unseren Lieferwerken anerkannten Gegenansprüche des Bestellers ist unzulässig, eben sowenig die Verrechnung mit solchen
III EIGENTUMSVORBEHALT
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der Ware; der Käufer räumt dem Verkäufer das Recht ein, diesen Eigentumsvorbehalt eintragen zulassen.
IV. LIEFERZEIT
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es kann insbesondere keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen werden. die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung. Krieg, Aufruhr, Rohstoff- und Kohlenmangel, Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss, Streik oder andere unverschuldeter Ereignisse überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden, so erwachsen dem Käufer dadurch keinerlei irgendwie geartete Ansprüche.
V. VERPACKUNG, VERSAND UND GEFAHRENUEBERTRAGUNG
1. Die Verpackung ist Im Preis nicht eingeschlossen. Sie wird zusammen mit dem Porto verrechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
2. Paketporto, Bahn- und Camion-Fracht ab Lager Frauenfeld werden dem Besteller In Rechnung gestellt.
3. Die Gefahr geht mit dem Abschluss des Vertrages auf den Käufer über.
4. Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transport- Anstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Reklamationen sind Innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
VI. GEWAEHRLEISTUNG UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke je nach Vereinbarung ausgebessert oder ersetzt werden, und auch nur dann, wenn die Beanstandung unter Beifügung des Packzettels unverzüglich, spätestens innerhalb 6 Wochen nach Ankunft der Ware erfolgt. Jeder weitere Anspruch des Käufers auf Gewährleistung, insbesondere jeder Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens ist wegbedungen.
VII. ZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN
An allen Zeichnungen. Entwürfen und Kostenvoranschlägen behalten sich unsere Lieferwerke bzw. wir das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf unser Verlangen sind sie uns zurückzugeben. Zu den Angeboten gehörige Zeichnungen und Untertagen sind sofort zurückzugeben, wenn das Angebot nicht zur Auftragserteilung führt.
VIII. MATRIZEN USW.
1. Die Kostenanteile für Matrizen, Werkzeuge, Gravuren. Formen, mechanische Vorrichtungen usw. sind bei Fakturierung zahlbar. Diese Einrichtungen verbleiben zum Schutze der Konstruktion im Besitze des Lieferwerkes, und zwar unabhängig davon, ob Lieferungen aus diesen Einrichtungen erfolgten oder nicht. Lieferungen aus solchen Einrichtungen an Dritte bedürfen der schriftlichen Einwilligung desjenigen, für den sie ursprünglich erstellt wurden. Eine Verpflichtung, einzelne Ausführungsformen einem Besteller vorzubehalten, kann nur bei solchen Artikeln eingegangen werden, die dem Besteller durch Patent oder rechtsgültiges Gebrauchsmuster geschützt sind.
2. Werden binnen 5 Jahre nach letzter Verwendung der Matrize Aufträge hierfür nicht mehr erteilt, so sind unsere Lieferwerke befugt, über die Matrizen frei zu verfügen.
IX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
1. Als Erfüllungsort gilt CH-8500 Frauenfeld. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH-8500 Frauenfeld
Certifico que todas mis actividades de venta cumplirán todas las leyes y reglamentos de la UE.
dial-eng

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