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Reparación de placa sensor ABS 45 mm Renault Laguna Megane Espace Scenic-

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ABS Sensor Halter Platte Reparatur 45mm Renault Laguna Megane Espace Scenic
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Die AUTEX TOP Reparaturlösung für RENAULT !
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Nuevo
18 disponibles / 32 vendidos
Este artículo es popular. 32 ya se han vendido.
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N.º de artículo de eBay:375091437277
Última actualización el 04 abr 2024 09:50:29 H.EspVer todas las actualizacionesVer todas las actualizaciones

Compatibilidad

Esta pieza es compatible con 230 vehículo(s)
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
RenaultEspace IV2003/04-2005/02JK0/11.9 dCi1870 ccm, 85 KW, 116 PS
RenaultEspace IV2002/11-2024/12JK0/11.9 dCi1870 ccm, 88 KW, 120 PS
RenaultEspace IV2005/04-2024/12JK0/12.01998 ccm, 125 KW, 170 PS
RenaultEspace IV2002/11-2015/12JK0/12.01998 ccm, 98 KW, 133 PS
RenaultEspace IV2002/11-2015/01JK0/12.01998 ccm, 100 KW, 136 PS
RenaultEspace IV2002/11-2006/08JK0/12.2 dCi2188 ccm, 110 KW, 150 PS
RenaultEspace IV2006/02-2024/12JK0/12.2 dCi2188 ccm, 102 KW, 139 PS
RenaultEspace IV2002/11-2024/12JK0/12.0 Turbo1998 ccm, 120 KW, 163 PS
RenaultEspace IV2006/01-2024/12JK0/12.0 dCi1995 ccm, 96 KW, 131 PS
RenaultEspace IV2006/01-2024/12JK0/12.0 dCi1995 ccm, 127 KW, 173 PS
RenaultEspace IV2006/01-2024/12JK0/12.0 dCi1995 ccm, 110 KW, 150 PS
RenaultEspace IV2002/11-2024/12JK0/13.5 V63498 ccm, 177 KW, 241 PS
RenaultEspace IV2005/09-2024/12JK0/13.0 dCi2958 ccm, 120 KW, 163 PS
RenaultEspace IV2006/01-2015/01JK0/13.0 dCi2958 ccm, 133 KW, 181 PS
RenaultEspace IV2002/11-2006/08JK0/13.0 dCi2958 ccm, 130 KW, 177 PS
RenaultGrand Scénic II2004/04-2008/11JM0/11.5 dCi1461 ccm, 74 KW, 101 PS
RenaultGrand Scénic II2005/05-2009/01JM0/11.5 dCi1461 ccm, 78 KW, 106 PS
RenaultGrand Scénic II2006/06-2008/11JM0/11.5 dCi1461 ccm, 76 KW, 103 PS
RenaultGrand Scénic II2004/04-2006/08JM0/11.61598 ccm, 83 KW, 113 PS
RenaultGrand Scénic II2006/06-2008/11JM0/11.61598 ccm, 82 KW, 112 PS
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Características del artículo

Estado
Nuevo: Un artículo nuevo, sin usar, sin abrir, sin desperfectos y en el paquete original (en caso de ...
Tuning- & Styling-Teil
Nein
Besonderheiten
Kabellos
Einbauposition
Hinten
Sensorart
Halter ABS Sensor
Herstellergarantie
2 Jahre
Anzahl der Sensoren
1
Gewicht
39 g
Breite
98 mm
Herstellernummer
AX71352A
Im Lieferumfang enthalten
Halterung
Hersteller
Autex
Herstellungsland und -region
Deutschland
Universelle Kompatibilität
Nein
Anschlusstyp
Ring
Vergleichsnummer
7701478228, 7701478229, 8200437973, 8200440476, 82006183521
OE/OEM Referenznummer(n)
7701478228

Descripción del artículo del vendedor

Información de vendedor profesional

AUTEX Autoteile Export GmbH
Joachim Skutta
Claudius-Dornier-Str. 3
50829 Köln
Germany
Mostrar información de contacto
:onoféleT114248591220
:xaF884248591220
:ocinórtcele oerroCed.xetua@ofni
Número de IVA:
  • DE 811462518
Remito facturas con el IVA desglosado aparte.
Términos y condiciones de la venta
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 – Allgemeines
1. Diese AGB sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten durch
Auftragserteilung oder spätestens durch Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller von Waren zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die von unseren AGB abweichen, diesen entgegenstehen oder diese
ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Unsere AGB gelten
selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
§ 2 – Vertragsschluss
1. Unsere Angebote erfolgen allesamt freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang
bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware
an den Besteller oder einen von ihm bestimmten Dritten erklärt werden. Eine rechtzeitige
Absendung reicht hierbei aus.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die
Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle ausgewiesenen Preise gelten grundsätzlich ab Verkaufsstelle inklusive Verpackung zuzüglich
der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung
ausgewiesen. Der Besteller hat die Kosten der Versendung der Ware zu übernehmen. Dies gilt
auch im Falle der Vereinbarung einer Frankolieferung.
2. Bei Neuerscheinen eines Katalogs, einer Preisliste oder Ähnlichem verlieren alle alten Preise ihre
Gültigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt von uns bestätigte Aufträge werden vorbehaltlich einer
entgegenstehenden Vereinbarung zu den vereinbarten Preisen ausgeführt. Aufträge, für die eine
längere Lieferfrist als 6 Monate vereinbart worden oder erforderlich ist, können mit den im
Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet werden.
3. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme, per Einzugsermächtigung oder
Lastschriftverfahren durchzuführen.
4. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung
angenommen. Hieraus entstehende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist,
nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen
Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
6. Gegenüber unseren Forderungen kann der Besteller allein mit durch uns unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Ausübung eines
Leistungsverweigerungsrechtes oder eines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich der
Kaufpreiszahlung bzw. der Vergütung ist ausgeschlossen.
7. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind
wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen von der Vorauszahlung der
vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach
Setzung einer angemessenen Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu verlangen.
8. Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware, spätestens binnen einer Frist von 30 Tagen
ab Rechnungsdatum den Kaufpreis ohne Abzüge (Skonti o.Ä.) zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Maßgeblich hierfür ist das Zahlungseingangsdatum in unserem Hause oder die Gutschrift auf
einem unserer Bankkonten. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart worden ist,
ohne jegliche Abzüge zu begleichen.
§ 4 – Gefahrübergang, Versand und Verpackung
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der
Übergabe der Ware oder im Falle des Versendungskaufs mit der Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Besteller über.
2. Der Übergabe steht es jeweils gleich, wenn sich der Besteller im Verzug der Annahme befindet.
3. Soweit keine besondere Versandart vereinbart wurde, erfolgt diese nach unserem Ermessen.
4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten unserer Besteller
abgeschlossen.
5. Transportkosten können nachberechnet werden.
§ 5 – Lieferung
1. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
2. Der Besteller ist jedoch erst nach fruchtlosem Verstreichen einer von ihm zu setzenden
angemessenen Nachfrist zur Lieferung von mindestens drei Wochen zum Rücktritt berechtigt.
3. Im Falle von Wetterkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten
Umständen (wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg,
kriegsähnlichen Ereignissen) verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird
durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei.
Schadensersatzansprüche kann der Besteller in diesem Fall nicht geltend machen.
4. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
§ 6 – Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerung, Abtretung
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlicher gelieferter Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich aller zugehörigen
Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und
anerkannt wurde.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er ist seinerseits verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern.
Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen
einschließlich sämtlicher damit verbundener Nebenrechte und einschließlich sämtlicher etwaig
damit verbundener Saldoforderungen tritt der Besteller an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
hiermit ausdrücklich an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Hierfür
hat uns der Besteller auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen
und seinen Schuldner von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder durch von diesem
beauftragte Dritte erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns dadurch
Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware untrennbar
vermischt oder vermengt oder dergestalt miteinander verbunden, dass sie wesentliche
Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware. Ist
dabei die nicht uns gehörende Ware als Hauptsache anzusehen und steht diese Ware im
Eigentum des Bestellers, so ist dieser verpflichtet, uns anteilig Miteigentum an der neuen Sache zu
übertragen. Nachfolgende Ziffer 4 gilt für die neu entstandene Sache entsprechend.
4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu
gehört insbesondere die richtige und von übriger Ware getrennte Lagerung. Die Ware ist als von
uns kommend zu kennzeichnen.
5. Der Besteller ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf unsere Vorbehaltsware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich
unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten anzuzeigen. Einen Besitzwechsel sowie den
eigenen Wohn- bzw. Geschäftssitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
6. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere im Falle des
Zahlungsverzuges oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 4 und 5 dieser Bestimmung
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
§ 7 – Gewährleistung
1. Der Besteller muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware, in jedem Fall
jedoch vor Einbau und Weiterverarbeitung derselben, schriftlich anzeigen (§ 377 HGB);
anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Erhebung einer Mängelrüge setzt die
Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung voraus. Den Besteller trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Der Besteller hat die beanstandete Ware kostenfrei an uns zurückzusenden. Darüber hinaus hat
uns der Besteller auf Anfrage auch weitere im Funktionszusammenhang mit der beanstandeten
Ware stehenden Teile innerhalb einer Frist von 10 Tagen kostenfrei zu übersenden, soweit dies zu
einer sachgerechten Beurteilung der Beanstandungen erforderlich ist.
3. Für berechtigte, fristgerecht angezeigte Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In diesem Fall tragen wir die Aufwendungen,
die zum Zweck der Nachbesserung erforderlich sind, soweit sie den üblichen Kostensätzen
entsprechen.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der
Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat (Ziffer 1. dieser Bestimmung).
8. Die Ansprüche des Bestellers auf Gewährleistung verjähren spätestens 6 Monate nach einer
begründeten Zurückweisung der Mängel durch uns.
9. Der Kauf von patentrechtlich geschützten Waren sowie solcher, deren Name oder
Warenbezeichnung warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Besteller dazu, die
Waren ausschließlich in Originalverpackung und mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die
mit den Waren mitgeliefert wurden. Der Besteller verpflichtet sich, in den Fällen der
Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern aufzuerlegen.
10. Die Angabe von Original-Ersatzteil-Nummern der Fahrzeughersteller erfolgt in sämtlichen
Katalogen Preislisten oder Ähnlichem allein zu Vergleichszwecken. Sie sind nicht als
Herkunftsbezeichnungen zu verstehen und dürfen vom Besteller gegenüber Fahrzeugeigentümern
oder seinen sonstigen Kunden nicht als solche verwendet werden.
§ 8 – Haftung, Haftungsbeschränkung
1. Unsere Haftung ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Dies gilt
auch bei Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Bestellers.
3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle
von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Bestellers.
4. Schadensersatzansprüche auf Grund fehlerhafter Angaben in unseren Katalogen, Preislisten oder
Ähnlichem sind ausgeschlossen.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG)
finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Erfüllungsort für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Köln. Dies gilt auch
für Besteller außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
4. Wir weisen darauf hin, dass geschäftliche bzw. persönliche Daten des Bestellers zur Abwicklung
der Bestellungen nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden.
AUTEX Autoteile Export GmbH • Claudius Dornier Straße 3 • D - 50829 Köln • Tel. +49 (0) 2 21. 95 84 24 – 0 • Fax +49 (0) 2 21. 95 84 24 – 88 • www.autex.de
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