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Tapa de embrague Derbi FDS Savannah 90 50 80 FDX Rabasa 95-

Texto original
Kupplungsdeckel Derbi FDS Savannah 90 50 80 FDX Rabasa 95
Estado:
Nuevo
Precio:
44,85 EUR
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N.º de artículo de eBay:363897514453
Última actualización el 09 may 2024 16:09:22 H.EspVer todas las actualizacionesVer todas las actualizaciones

Características del artículo

Estado
Nuevo: Un artículo nuevo, sin usar, sin abrir, sin desperfectos y en el paquete original (en caso de ...
Herstellernummer
nicht zutreffend
Hersteller
Derbi
EAN
Nicht zutreffend

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Fabio Rume
Fabio Rume
Am Felsenkeller 12
75177 Pforzheim
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Sämtliche Sendungen reisen bereits ab Herstellerwerk auf Rechnung und Gefahr unseres Kunden. Auch bei vereinbarter Freilieferung geht das Versandrisiko zu Lasten des Bestellers. Transportversicherung werden von uns nicht abgeschlossen.
Sofern uns der Besteller die Versandart nicht ausdrücklich vorschreibt, sind wir dazu berechtigt, Versandart und Versandweg nach freiem Ermessen zu wählen. Wir haften dabei nicht für billigste Versandart.
 
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Abweichungen in Farben und Form des bestellten Artikels behalten wir uns vor, soweit es sich in den wesentlichen technischen Merkmalen des Artikels (zum Unterschied von den ästhetischen Merkmalen) um die vom Käufer bestellte Waren handelt.
 
7. Berechnung: Die Berechnung der Ware erfolgt in Euro. Alle Preise gelten ab unserem Lager. Die Preise gelten ausschließlich Verpackung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die bei uns ermittelten Gewichte und Stückzahlen sind für die Berechnung maßgebend.
 
8. Zahlung: Unsere Rechnungen sind nur an uns per Barbezahlung und Überweisung zahlbar. Bei Überschreitung der vereinbaren Zahlungsfristen sind wir, ohne dass es der Mahnung bedarf, berechtigt, die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen zu berechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer und Aufrechnung wegen Gegenansprüche oder Beanstandungen des Käufers sind ausgeschlossen.
 
9. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferung innerhalb des Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen – unser Eigentum.
Sollte die von uns gelieferte Ware vom Käufer bearbeitet oder überarbeitet verkauft werden, bevor er sie an uns bezahlt hat, so ist die erzielte Kaufpreisforderung im Voraus an uns abgetreten. Gehen aus dieser Forderung Beträge ein, so werden sie für uns kassierte und gesondert, unbelastet von Rechten Dritter, treuhänderisch für uns aufbewahrt. Diese Beiträge sind zum frühsten vereinbarten Zahlungstermin an uns abzuführen. – Wird unser Eigentum von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise beeinträchtigt, so ist der Käufer verpflichtet, uns hierüber unverzüglich Mitteilung zu machen.
 
10. Beanstandungen: Mängelrüge wegen Gewicht, Stückzahl, Güte oder Ausführung der Ware können, soweit sie nicht durch unsere Verkaufsbedingungen aufgehoben sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Feststellung, spätestens aber 7 Tage nach Eingang der Ware an der Empfangsstation durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangen und uns auf unseren Wunsch kostenlos Muster der beanstandeten Ware zur Prüfung eingesandt werden (377 HGB). – Wird die Mängelrüge von uns anerkannt, so haben wir die Wahl, vom Vertrag zurückzutreten, Ersatz zu liefern, den Preis zu mindern oder den gesamten Rechnungsbeitrag gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunde nicht zu; insbesondere Ersatz für aufgewendeten Arbeitslohn, sowie für Gewinnentgang, Verzugsschaden, Versandkosten usw. lehnen wir ausdrücklich ab. Die Rücksendung mangelhafter Ware bedarf unserer Zustimmung. Andernfalls hat der Käufer sämtliche durch die Rücksendung entstehenden Kosten zu tragen. Für Schäden, die eine Folge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Inanspruchnahme oder natürlicher Abnutzung sind, kommen wir nicht auf.
 
11. Unterlagen und Hilfsmittel für Werbeanbringungen: Uns überlassene Klischees, Reinzeichnungen, Stempel etc. werden von uns sorgfältig behandelt und aufbewahrt. Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Rückgabe- und Aufbewahrungspflicht für diese Dinge erlischt, sofern innerhalb von 12 Monaten kein weiterer Auftrag dafür erteilt worden ist.
 
12. Schutzrechte: Bei Lieferung nach Zeichnung oder Beschreibung oder anderer Vorlagen des Bestellers übernimmt dieser die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
 
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma. Gerichtsstand ist der Sitz der Gerichte, die für den Ort unseres Firmensitzes üblicherweise zuständig sind. Das gilt auch für Exportgeschäfte, für die im Übrigen deutsches Recht gilt.
 
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