Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt unter
https: ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Automobile
Daniel Wulfhorst
Emmerkertorstr. 17
34434 Borgentreich
Tel.-Nr.: 0170-5322313
E-Mail: Kontakt@Wulfhorst-Automobile.de
§ 1 Geltungsbereich
Für Unternehmer gilt, dass die nachstehenden Bedingungen für alle künftigen Lieferungen gelten, ohne dass diese nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.
§ 2 Datenschutz
Zur Bearbeitung und Durchführung einer Bestellung müssen wir ggf. personenbezogene Daten des Kunden erheben und speichern. Wir sichern die streng vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten zu. Insbesondere verpflichten wir uns, diese Daten nicht an Dritte, welche mit der Bestellung und Lieferung nicht befasst sind, weiterzugeben. Mit der Speicherung persönlicher Daten erklärt sich der Kunde ab Zustandekommen des Vertrages auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 3 Abschluss des Vertrages
1. Unsere Kaufangebote sind unverbindlich und können durch den Kunden je nach Möglichkeit und/oder Vereinbarung via Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder Brief bestellt werden. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot und wird mit Zugang rechtswirksam. Zu einem Kaufvertragsabschluss kommt es, wenn wir die Bestellung schriftlich oder in Textform bestätigen.
Bei Bestellungen über Verkaufsplattformen (wie z.B. www.ebay.de ) gelten hinsichtlich des Vertragsabschlusses die entsprechenden Bestimmungen der AGB der Verkaufsplattform.
2. Bei unseren Angeboten handelt es sich je nach Angebot / Vereinbarung:
a) um Gebraucht-Ersatzteile, die durch uns fachgerecht demontiert und nach definierten Qualitätskriterien geprüft werden.
b) um Gebraucht-Ersatzteile, die der Kunde auf eigenes Risiko erwirbt und selbst demontiert.
c) um Neuteile die wir von unseren Lieferanten beziehen. Hierbei handelt es sich größtenteils um keine Original- sondern Nachbauteile.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die Verfügbarkeit der bestellten Waren voraus. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Besteller umgehend in Kenntnis gesetzt. Eine Garantie für eine grundsätzliche Verfügbarkeit angefragter Gebraucht- oder Neuteile wird nicht übernommen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise sind Endpreise. Sie enthalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer. Skonti oder andere Nachlässe werden nicht gewährt.
2. Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung in bar, per Vorkasse oder per Nachnahme. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Die Begleichung von Rechnungen per Überweisung kann mit Stammkunden auf Grundlage eines gesonderten Liefervertrages vereinbart werden. Hier gilt folgendes:
a) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgeblich.
b) Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kaufpreises.
§ 5 Versandkosten bei Bestellung
1. Der Kunde trägt die Versandkosten. Die Versandkosten sind abhängig von Art und Schwere der Sendung und werden jeweils im Angebot benannt.
2. Sendet der Kunde die Ware aufgrund eines Widerrufs (s. Bestimmungen der Widerrufsbelehrung) bei Verbraucherverträgen an uns zurück, hat der Kunde die Kosten für die Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit
1. Wir beabsichtigen ohne Eingehung einer rechtlichen Verpflichtung die Ware innerhalb von 48 Stunden ab Bestellung an den Kunden (keine Speditionsware / Großpakete; nur innerhalb Deutschland) zu liefern, sofern die Bestellung werktags bis 10.00 Uhr bei uns eingegangen ist und die Lieferung nicht an einem Samstag, Sonntag oder sonstigen Feiertag erfolgen würde (Ausnahmen bestehen bei Lieferungen auf eine Insel). Der Samstag gilt nicht als Werktag.
2. Betriebsstörungen, mithin nicht durch uns zu vertretende Umstände bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Die genannten Umstände entheben uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Diese Umstände berechtigen uns darüber hinaus zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Überschreiten wir die Frist gemäß § 6 Ziff. 1 unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung nach Ziff. 2 um 5 Werktage, so kann der Kunde die Erfüllung durch uns ablehnen.
4. Unsere Haftung für Ersatz des durch den Verzug eingetretenen Schadens wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, diese hat der Kunde schriftlich abgelehnt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung des jeweiligen Saldos.
Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt zudem auf sämtliche Forderungen, die gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund bestehen.
2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
3. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Die neue Sache ist nicht Hauptsache i.S.v. § 947 II BGB.
4. Sonstige Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind nicht zulässig. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
§ 8 Abnahme der Ware
1. Der Kunde ist zur Abnahme der Ware verpflichtet, wenn diese innerhalb der Fristen nach § 6 eingeht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigten.
2. Wird die Abnahme schuldhaft verweigert, so können wir eine Nachfrist von 8 Werktagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 15 % des vereinbarten Kaufpreises, es sei denn wir weisen einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nach.
§ 9 Gewährleistung
1. Sämtliche den Waren zu Grunde liegenden Beschreibungen über Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sind lediglich unverbindliche Beschaffenheitsangaben. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
2. Wir übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Ware ( Sachmängelhaftung ) zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, unter der Voraussetzung, dass die Ware nach Gefahrübergang fachgerecht eingebaut wird.
3. Die Verjährungsfrist der Sachmängelhaftung für Gebraucht-Ersatzteile wird auf ein Jahr ab Gefahrübergang beschränkt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
4. Für Unternehmen gilt: Mängel müssen vom Kunden unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 3 Werktagen schriftlich gerügt werden.
5. Wir behalten uns vor, einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der behaupteten Mängel zu beauftragen. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unbegründet, trägt er die Kosten für notwendig gewordene Transporte, Gutachten und sonstigen entstandenen Arbeitsaufwand.
6. Die gelieferte Ware wird sichtbar und unsichtbar markiert (mit Edding, Lackstift, Siegelmarken, Klebesiegel (Kleber!) etc.). Dieses darf nicht entfernt werden!
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Im Rahmen der Erfüllung des Auftrages haften wir für eintretende Sach- und Vermögensschäden nur insoweit uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung von s.g. Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.
Die Rechtsprechung versteht unter Kardinalpflichten solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf - also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten.
2. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, mithin mittel- oder unmittelbare Folgeschäden eines Fehlers des Kaufgegenstandes ist hinsichtlich Sach- und Vermögensschäden ( wie z.B. Kosten des Einbaus ) ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
3. Ansprüche des Kunden gegen uns, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften, z. B. dem Produkthaftungsgesetz beruhen, bleiben von vorgenannten Regelungen unberührt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Kaufvertrages zu seinem Handelsgeschäft ist Erfüllungsort für sämtliche Leistungen Borgentreich.
Stand der AGB 06.03.2024