1965 wurde die erste Folge der Sendereihe "Der Staatsanwalt hat das Wort" ausgestrahlt. Ungewöhnlich: Erstmals wurden Verbrechen von DDR-Bürgern im Fernsehen thematisiert. Etwa fünf Millionen Zuschauer sahen durchschnittlich die alle sechs Wochen ausgestrahlten Folgen.