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Top portátil Lenovo X230 Core i5 3 generaciones Ghz 8GB 120GB SSD USB 3.0 Windows 7/10-

Texto original
Top Notebook Lenovo X230 Core i5 3 Gen. Ghz 8GB 120GB SSD USB 3.0 Windows 7/10
Estado:
Usado
Gebrauchte Ware mit kleinen Gebrauchsspuren . Professionell wiederaufbereitet (refurbished), ... Más informaciónacerca del estado
3 disponibles / 76 vendidos
Precio:
299,00 EUR
(299,00 EUR/Einheit)
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N.º de artículo de eBay:323857111716
Última actualización el 10 oct 2023 12:16:32 H.EspVer todas las actualizacionesVer todas las actualizaciones

Características del artículo

Estado
Usado
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Notas del vendedor
“Gebrauchte Ware mit kleinen Gebrauchsspuren . Professionell wiederaufbereitet (refurbished), ...
Herstellernummer
nicht zutreffend
Gewicht
1.3 kg
Betriebssystemversion
Professional
Herstellungsland und -region
Schweden
Grafikprozessortyp
Integrierte / On-Board-Grafik
Maximale Auflösung
1366 x 768
Produktart
Notebook/Laptop
Länge
207 mm
Angebotspaket
Nein
Höhe
27 mm
Arbeitsspeichergröße
8GB
Erscheinungsjahr
2013
Hardware-Anschluss
Display Port
Herstellergarantie
1 Jahr
Prozessor
Intel Core i5 3. Gen
Modell
X230
SSD-Festplattenkapazität
120GB
Prozessorgeschwindigkeit
2,50GHz
Farbe
Schwarz
Festplattenkapazität
120 GB
Grafikprozessor
Integrierte Grafik
Arbeitsspeicher
8GB
Produktlinie
ThinkPad
Serie
ThinkPad
Festplattentyp
SSD (Solid State Drive)
Modifizierter Artikel
Nein
Breite
305 mm
Konnektivität
DisplayPort, USB 2.0, USB 3.0, Gigabit Ethernet
Bildschirmgröße
12,5 Zoll (31,8 cm)
Betriebssystem
Windows 7
Herstellerfarbe
Schwarz
Besonderheiten
Bluetooth, Force Touch Trackpad, Integrierte Webkamera, Multi-Touch-Trackpad
Marke
Lenovo
Passend für
Arbeitsstation, Computerspiele für Anfänger, Gelegentliche Computerarbeiten
EAN
887037498716

Descripción del artículo del vendedor

Información de vendedor profesional

Best Assent Sp. z o. o.
Jerzy Stepkowski
Ul. Zagórna 11/1
80-134 Gdańsk
Poland
Mostrar información de contacto
:onoféleT2325740978400
:ocinórtcele oerroClp.tessa-arret@selas
Número de IVA:
  • DE 815902802
  • PL 5833035315
Número de inscripción en el Registro Mercantil:
  • 0000311252
Remito facturas con el IVA desglosado aparte.
Términos y condiciones de la venta
AGB
 
Best Assent Sp. z o.o.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
 
 
 
1. Geltung
 
1.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt.
1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für Best Assent Sp. z o.o. unverbindlich, auch wenn Best Assent Sp. z o.o. ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Best Assent Sp. z o.o.
1.4. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Best Assent Sp. z o.o.
 
 
2. Angebote
 
2.1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von Best Assent Sp. z o.o.und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2. Best Assent Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von Best Assent Sp. z o.o. an der Änderung dem Kunden zumutbar ist.
2.3. Die Angestellten von Best Assent Sp. z o.o. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
 
3.1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein netto ab Lager Hamburg, zuzüglich Verpackung, Versand und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren. Sie gelten nur für diese Bestellung als verbindlich.
3.3. Für Ersatzteile gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können von Best Assent Sp. z o.o. angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von Best Assent Sp. z o.o. bis zur Lieferung geändert haben.
4. Versand und Gefahrübergang
 
4.1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist Best Assent Sp. z o.o. berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen von Best Assent Sp. z o.o. Die Übernahme der Ware von Best Assent Sp. z o.o. ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von Best Assent Sp. z o.o. wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit Best Assent Sp. z o.o. nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
4.2. Best Assent Sp. z o.o. versichert die bestellte Ware gegen Schäden.
4.3. Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
5. Lieferung
 
5.1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Best Assent Sp. z o.o. verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.2. Best Assent Sp. z o.o. ist in berechtigten Sonderfällen, insbesondere aus Betriebsbedingten Gründen, befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Best Assent Sp. z o.o. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeder Art, auch bei Vorlieferanten, hat Best Assent Sp. z o.o. auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Best Assent Sp. z o.o. berechtigt, nach Ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Best Assent Sp. z o.o. wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Best Assent Sp. z o.o. behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, das Best Assent Sp. z o.o. seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme in Folge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.
5.4. Sofern Best Assent Sp. z o.o. die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung im Verzug befindet, beschränkt sich ein eventueller Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschaden auf insgesamt höchstens 30% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Best Assent Sp. z o.o.
5.5. Bei Abnahmeverzug des Kunden ist Best Assent Sp. z o.o. nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, das ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
6. Zahlungsbedingungen
 
6.1. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung als v-Scheck-Nachnahme, nach den ersten drei Bestellungen liefern wir auch auf Rechnung.
6.3. . Die Annahme von Schecks, erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Best Assent Sp. z o.o. haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung. Wechsel werden nicht angenommen .
6.4. Bei Verzug des Kunden sowie bei Stundung von Zahlungen ist Best Assent Sp. z o.o. berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, das ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch Best Assent Sp. z o.o. bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist Best Assent Sp. z o.o. berechtigt, eine Mahngebühr von € 5,- pro Mahnung zu berechnen.
6.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Best Assent Sp. z o.o. anerkannt wurden.
6.6. Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsschluß erkennbar, kann Best Assent Sp. z o.o. einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann Best Assent Sp. z o.o. vom Vertrag zurücktreten.
7. Eigentumsvorbehalt
 
7.1. Best Assent Sp. z o.o. behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.
7.2. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzube- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für Best Assent Sp. z o.o. als Hersteller. Best Assent Sp. z o.o. erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt Best Assent Sp. z o.o. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer Best Assent Sp. z o.o. aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung in Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an Best Assent Sp. z o.o. ab. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von Best Assent Sp. z o.o. gesicherten Forderungen einschließlich Einlösung aller Schecks und gegebenenfalls akzeptierter Wechsel als zu Gunsten von Best Assent Sp. z o.o. vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an Best Assent Sp. z o.o. abgetretene Forderung für Rechnung von Best Assent Sp. z o.o. im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, Best Assent Sp. z o.o. auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3. Übersteigt der Wert der Best Assent Sp. z o.o. gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, ist Best Assent Sp. z o.o. auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.
7.4. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber Best Assent Sp. z o.o. nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist Best Assent Sp. z o.o. berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Best Assent Sp. z o.o. liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.5. Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde auf das Eigentum von Best Assent Sp. z o.o. hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Best Assent Sp. z o.o. vom Vertrag zurücktreten.
 
 
 
8. Mängelrügen, Gewährleistung und Schadensersatz
 
8.1. Voraussetzung für jede Gewährleistungsleistung ist die schriftliche Mängelrüge und die Übersendung der Rechnung, sowie eine Kurzbeschreibung -soweit möglich- des gerügten Mangels bzw. des aufgetretenen Fehlers. Des Weiteren ist die auf den Rechnungen ersichtliche Best Assent Sp. z o.o. Artikel Nummer auf den Gewährleistungsansprüchen mit anzugeben.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Best Assent Sp. z o.o. erkennbare Mängel der Ware, unrichtige oder unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Best Assent Sp. z o.o. unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Best Assent Sp. z o.o ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
8.3. Best Assent Sp. z o.o. gewährleistet, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von Best Assent Sp. z o.o. schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.
8.4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf
- Betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß,
- unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden,
- Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen,
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen,
- Feuchtigkeit aller Art,
- falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten.
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummern, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung, das von Best Assent Sp. z o.o. aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von Best Assent Sp. z o.o. autorisiert sind, ausgeführt werden. 8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Lieferdatum.
8.6. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von Best Assent Sp. z o.o. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Best Assent Sp. z o.o. die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Rücktransport- und Arbeitskosten nicht übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Best Assent Sp. z o.o. über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Best Assent Sp. z o.o. die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende bzw. auszubessernde Waren sind unverzüglich an Best Assent Sp. z o.o. zurückzusenden. Das Gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.
8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Best Assent Sp. z o.o., ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von Best Assent Sp. z o.o. als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.8. Soweit Best Assent Sp. z o.o. nach der vorstehenden Regelung zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.9. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen Best Assent Sp. z o.o. sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum .
8.10. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Best Assent Sp. z o.o. alle Aufwendungen zu ersetzen, die Best Assent Sp. z o.o. durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
Erfüllungsort ist Gdansk Polen . Sind beide Parteien dieses Vertra- ges Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Gdansk Polen vereinbart.
10. Schlußbestimmungen
 
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Certifico que todas mis actividades de venta cumplirán todas las leyes y reglamentos de la UE.
BestAssent

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